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Die Einsiedeleien im Burgenland

Entnommen aus: Allgemeine Landestopographie des Burgenlandes, Bd. 2, Der Verwaltungsbezirk Eisenstadt und die Freistädte Eisenstadt und Rust
Herausgegeben von der Burgenländischen Landesregierung
Bearbeitet vom Burgenländischen Landesarchiv
Im Selbstverlag des Amtes der Burgenländischen Landesregierung, Landesarchiv

Über Hinweise auf die Herkunft von Quardian Cyprian Schröffel aus Eisenstadt würde ich mich freuen

Über Eremitenklausen in der vorreformatorischen Zeit haben wir für unsere Landschaft keinerlei Nachrichten. Jedenfalls sind diese, falls solche vorhanden waren, in der Reformationszeit zugrunde gegangen. Erst im Zeitalter der kath. Restauration und des Barockkatholizismus bestehen gegen Ende des 17. und Anfang des 18. Jh.s Klausen, die sich hauptsächlich auf das Gebiet des Leithagebirges verteilen, so in Loretto, Breitenbrunn, Oslip, Eisenstadt. 1712 schlossen sich einige Einsiedler aus den Diözesen Passau, Wien und Raab zusammen und stellten zehn kurze Regeln für das Einsiedlerleben auf. Diese ersten Regeln, die hauptsächlich über die Einrichtung der Klausen, über das Leben der Klausner und deren Verkehr mit der Umwelt, kaum aber über deren religiöse Verpflichtungen handeln, wurden von einigen Jesuiten, vom Provinzial der Wiener Franziskaner, vom Zisterzienserprior in Heiligenkreuz und vom Pfarrer in Sommerein bei Mannersdorf am Leithagebirge gutgeheißen. An der Ausarbeitung der Regeln beteiligte sich auch Bruder Johannes von Loretto.

Da die Zahl der Einsiedler rasch zunahm, behandelte Papst Benedikt XIII. 1725 in der Bulle „Paterna Sedis Providentia“ das Einsiedlerleben. Nach ihr mußten sich die Eremiten dem dritten Orden einer Ordensfamilie anschließen, der Leitung eines „geistlichen Direktors“ unterstellen, dem ein von den Einsiedlern gewählter „Altvater“ unterstand. Auf Grund der genannten Bulle wurden die Eremiten der Diözesen Passau, Wien und Raab dem Franziskanerorden zur Leitung überwiesen, da sich die Einsiedler zum dritten Orden des hl. Franziskus bekannten, und P. Alois Stöger vom Wiener Franziskanerkonvent zum ersten Direktor der Klausner bestellt. Dieser hielt am 25. April 1728 die erste Eremitenversammlung in Rauchenwarth bei Wien ab, an der 20 Klausner, darunter jene von Loretto, Hof, Sommerein, 0s1ip, Neusiedl am See und Kleinfrauenhaid aus der Diözese Raab, teilnahmen. Bei dieser Versammlung wurden die Statuten festgelegt.

Beim zweiten Kapitel in Heiligenkreuz (1731) wurden dieselben durch finanzielle Bestimmungen erweitert. Die 24 anwesenden Einsiedler wählten Bruder Sebastian Zettl von Heiligenkreuz zum Altvater und die Brüder Anton Schmid aus Priel und Matthias Klimpfinger aus Oslip zu „Diskreten“ (Assistenten). Beim dritten Eremitenkapitel (1734) in Penzing bei Wien wählte man Bruder Anton Mayer aus Feldberg zum Altvater, Bruder Michael Mick aus Oslip zum ersten und Bruder Sebastian Brumer zum zweiten Assistenten.

Das vierte Kapitel zu Perchtholdsdorf (1737) fand unter dem Vorsitz des Direktors Alois Stöger statt. Hiebei wurde beschlossen, sich nicht in weltliche Angelegenheiten einzumischen, vor der Aufnahme mindestens ein halbes Jahr Noviziat zu verlangen, keine Einsiedler aus einer fremden Konföderation aufzunehmen und in der Nähe der Klause einen Kreuzweg anzulegen. Bruder Sebastian Zettl von Heiligenkreuz wurde neuerlich zum Altvater, der bisherige Altvater Bruder Anton Mayer zum Vizealtvater gewählt; schließlich wählten die 30 Teilnehmer die Brüder Anton Schmid in Baden und Franz Berner in Breitenbrunn zu Diskreten. Aus der Raaber Diözese nahmen an diesem Kapitel nur die Klausner von Breitenbrunn, Loretto, Neusiedl am See und Oslip teil./Am Penzinger Kapitel von 1740, das unter dem Vorsitz des Direktors Hermann Lechner stattfand, nahmen 35 Eremiten teil. Aus dem Burgenland waren die Einsiedler von Oslip, Breitenbrunn, Neusiedl, Gattendorf, Loretto und Dörfl erschienen, sowie je ein Novize aus Neusiedl am See, Breitenbrunn und Oslip. Zum Altvater wurde Bruder Ignatius Weselsky von Mannersdorf am Leithagebirge gewählt, für die Diözesen Wien und Raab je ein Assistent, für die Passauer Diözese ober der Enns und unter der Enns ebenfalls je einer. Die Raaber Diözese war durch Bruder Georg Wittman aus Neusiedl am See vertreten. Die Assistenten (Diskreten) waren die Stellvertreter des Altvaters in ihrem Sprengel und hatten über die einzelnen Klausner zu wachen.

Diese Kapitel oder Generalkapitel wurden in der Regel alle drei Jahre abgehalten, der Ort wurde jeweils bestimmt; im Burgenland aber war später das verfallene Paulinerkloster in Baumgarten als ständiger Kapitelort für die Raaber Eremiten ausersehen. Die Einladung wurde von den Waldbrüdern von Klause zu Klause getragen. Das Kapitel dauerte drei Tage. Der erste Tag war der Begrüßung und der feierlichen Ansprache des Direktors gewidmet, nach der sich alle Brüder über alles aussprechen konnten. Der zweite Tag galt der Visitation der einzelnen Brüder. Der dritte Tag war für die Wahl des Altvaters und der Assistenten, für den feierlichen Kirchgang und für die Profeß der Novizen bestimmt. Schon 1740 entstand auf dem Kapitel eine gespannte Stimmung, da die Wiener Eremiten und der Direktor gegen den anfangs festgelegten Kapitelort Feldsberg protestierten, da es vielen Waldbrüdern unmöglich gewesen wäre, dorthin zu gelangen, und weil Altyater und Assistenten dagegen Einspruch erhoben, daß die Eremitenkasse, die bis dahin in der Klause des Altvaters verwahrt wurde, nunmehr in das Franziskanerkloster nach Wien geschafft werden sollte.

Diese Gründe und hauptsächlich der Umstand, daß sich die Zahl der Klausner bedeutend vermehrt hatte und der Altvater Hunderte von Kilometern anläßlich der Visitationsreise hätte zurücklegen müssen, war der Anlaß der Lostrennung der Raaber Eremiten. Bischof Adolf von Groll hieß diese Trennung am 24. August 1740 gut, lehnte es aber ab, selbst als Bischof die Leitung zu übernehmen. Er ordnete vielmehr an, daß ab nun der Quardian des Franziskanerklosters in Eisenstadt dieses Amt zu übernehmen habe. Am 21. November 1740 richtete Quardian David Kleinhans an alle Klausner ein Begrüßungsschreiben. Von den vorhandenen Geldern der bisherigen Konföderation erhielten die einzelnen Klausner ihren entsprechenden Anteil. Als Schutz¬patron wählten sich die Eremiten der Raaber Diözese die beiden hl. Eremiten Paulus und Antonius. Der Raaber Bischof hatte den Auftrag erteilt, daß kein Eremit gezwungen werden darf, der neuen Konföderation beizutreten. Aber überall fand der Altvater freudige Aufnahme. Schon bei der ersten Visitationsreise konnte er 10 neue Mitglieder aufnehmen.

Altvater Weselsky und Direktor Quardian Cyprian Schröffel aus Eisenstadt luden für den 14. Juli 1743 zum Generalkapitel nach Sommerein am Leithagebirge ein. Jeder Eremit hatte vom Ortspfarrer einen Bericht über sein Verhalten mitzubringen. Von den 23 anwesenden Klausnern wählten 18 den bisherigen Altvater wieder; als erster Diskret ging aus der Wahl Bruder Wittmann aus Neusiedl am See hervor. Auf Weisung des Bischofs durften Novizen nur mehr mit seiner Erlaubnis aufgenommen werden. Zum Generalkapitel von 1746 gab Kaiser Franz I. 12 Dukaten zur Verköstigung der Teilnehmer, da sie nicht soviel Geld hatten. Dieser Kaiser trat auch 1751, als auf Grund von Beschwerden der Franziskaner auf dem Landtag zu Preßburg Beschlüsse gegen die Eremiten gefaßt werden sollten, für die Klausner ein. Wegen Unzukömmlichkeiten wehrten sich die Franziskaner gegen die Kleidung der Eremiten, die jener der Franziskaner nachgebildet war.

Das Generalkapitel von 1756 wurde erstmalig unter dem Schutze des Fürsten Anton Esterhazy nach Baumgarten einberufen und der dortige Eremit Arsenius Braitenaicher, ein verhältnismäßig junger, unternehmungslustiger Mann, zum Altvater gewählt. Zugleich wurden sechs Novizen eingekleidet. Die Bestätigung seitens des Raaber Bischofs ging reibungslos vor sich, indessen bestätigte der General der Franziskaner in Preßburg lediglich die Wahl des Altvaters, verweigerte aber die Aufnahme der Novizen. Das Konsistorium von Raab war darüber ungehalten und als der Altvater und dessen Assessoren einen neuen Direktor aus dem Weltklerus verlangten, wurde der bisherige Direktor aus dem Franziskanerorden abgesetzt und an seiner Stelle der Stadtpfarrer von Ödenburg, Titularabt Georg Primes, zum geistlichen Leiter der Eremiten bestellt.

Um die Franziskaner zu versöhnen, gab auf Anregung des Titularabtes das Konsistorium von Raab am 8. März 1757 einen Erlaß heraus, in dem den Einsiedlern verboten wurde, außerhalb ihres Wohnortes Lebensmittel zu sammeln, damit den Mitgliedern der Bettelorden keine Konkurrenz entstehe. In der Bekleidungsfrage wurde dadurch eine Lösung gefunden, daß auf bischöfliche Anordnung die Klausner kein weißes Zingulum wie die Franziskaner tragen durften, sondern an dessen Stelle einen Ledergurt. Vom neuen Altvater und seinen Diskreten wurde bestimmt, daß das Generalkapitel ab nun jährlich stets am Sonntag nach dem Fest des hl. Bartholomäus stattfinden sollte und daß es den Brüdern freigestellt wäre, die Regeln des dritten Ordens einzuhalten oder nicht. Als offizielle Regel wurde jene des hl. Eremiten Antonius angenommen. Am zweiten Jahreskapitel (1758) wurde den Eremiten das neue Regelbüchlein übergeben.

1782 erging die kaiserliche Verordnung, „daß man allen Einsiedlern, wo sich dieselben immer befinden, ohne Unterschied, ob sie der Kirche als Meßner oder auf andere Weise dienen, im Namen seiner Majestät auferlegt, damit sie die Ordenskleider binnen 4 Wochen vom Tage dieses empfangenen Befehls auf ewig abzulegen und wann sie sich etwan mit einem Geliebd Verbunden haben, sollen sie sich zu ihren Gewissens Räthen wenden und allda Rath einholen. Ferner sollen die für Sie, Einsiedlern, gemachten Stiftungen, im Fall Sie als Meßner oder Schullmeister einig nützlichen Dienst leisten, auch fernerhin denselben lebenslänglich gelassen werden“.

Literatur

Rittsteuer Josef, Die Einsiedeleien im Burgenland; VuH, Jg. 1958, Nr. 3, S. 11;

Rittsteuer Josef, Einsiedler, Einsiedlerklöster und Einsiedeleien. VuH, Jg. 1956, Nr. 13—22; Jg. 1957, Nr. 1—13. Der Verfasser behandelt hier das Einsiedlerwesen in unserer Landschaft in erschöpfender Weise.


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